Anteilscheine
    Jedes Genossenschaftsmitglied zeichnet Anteilscheine je nach Grösse der gemieteten Wohnung. Die Mieterschaft beteiligt sich so am Genossenschaftskapital.
    
    Beim Austritt aus der Genossenschaft erhält das Genossenschaftsmitglied das Anteilskapital unverzinst zurückerstattet.
    
    Bau- und Wohngenossenschaft Neuhof