Anteilscheine
Jedes Genossenschaftsmitglied zeichnet Anteilscheine je nach Grösse der gemieteten Wohnung. Die Mieterschaft beteiligt sich so am Genossenschaftskapital.
Beim Austritt aus der Genossenschaft erhält das Genossenschaftsmitglied das Anteilskapital unverzinst zurückerstattet.