Anteilscheine

Jedes Genossenschaftsmitglied zeichnet Anteilscheine je nach Grösse der gemieteten Wohnung. Die Mieterschaft beteiligt sich so am Genossenschaftskapital.

Beim Austritt aus der Genossenschaft erhält das Genossenschaftsmitglied das Anteilskapital unverzinst zurückerstattet.